BITV

Akronym für "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung", gilt für Bundesbehörden. Ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002 und soll bspw. Menschen mit Seh-, Hör- oder Lernbehinderung den Zugang zu Internetangeboten ermöglichen.